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   OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20   

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OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20 (https://dejure.org/2020,7740)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2020 - 10 PA 68/20 (https://dejure.org/2020,7740)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2020 - 10 PA 68/20 (https://dejure.org/2020,7740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 117 ZPO; § 2 PKHFV; § 33 SGB 8
    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe; Maßgeblicher Zeitpunkt; Prozesskostenhilfe; Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris Rn. 30) hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die gerichtliche Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung der begehrten Hilfe auf Grund der Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers beschränkt ist.

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden, keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und ob die Leistungsadressaten ausreichend beteiligt worden sind (BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris Rn. 29; Senatsbeschluss vom 25.03.2020 - 10 LA 292/18 -).

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden, keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und ob die Leistungsadressaten ausreichend beteiligt worden sind (BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris Rn. 29; Senatsbeschluss vom 25.03.2020 - 10 LA 292/18 -).

    Nur wenn feststeht, dass allein die begehrte Maßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist und damit das Ermessen des Jugendhilfeträgers reduziert ist, kann trotz dieses Beurteilungsspielraums eine Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung der beantragten Maßnahme ausgesprochen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris Rn. 30; nachfolgend auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des VG München, Beschluss vom 20.03.2013 - M 18 E 12.4704 -, juris Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Dies gilt grundsätzlich auch für wiederkehrende Leistungen der Eingliederungshilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 - juris Rn. 7 - sowie Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 1.88 - juris Rn. 11 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    So gilt eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, für den Fall, dass die Behörde den Sozialhilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat oder wenn der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel von längerer Gebrauchsdauer, das der Hilfesuchende für einen in die Zukunft hineinreichenden Bedarfszeitraum begehrt, für die Dauer dieses Zeitraums abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.1995 - 5 C 9.94 - BVerwGE 99, 149-158 - juris Rn. 12 ff.; Senatsbeschluss vom 19.06.2019 - 10 LA 75/19 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2007 - 3 L 231/05 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überspannung der Anforderungen an den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Auch der Bezug bestimmter Sozialleistungen entbindet nicht von der Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks, sondern führt allein zu einer Formerleichterung nach § 2 Abs. 2 PKHFV (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11.02.1999 - 2 BvR 229/98 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Der die Bewilligung oder Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht dabei nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich auch aus dem maßgeblichen Bescheid durch Auslegung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 5 C 30.93 - juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 19.06.2019 - 10 LA 75/19 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2020 - 10 LA 292/18

    Heilpädagogische Maßnahme; Spieltherapie; Tandem-Hilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden, keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und ob die Leistungsadressaten ausreichend beteiligt worden sind (BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris Rn. 29; Senatsbeschluss vom 25.03.2020 - 10 LA 292/18 -).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Dies gilt grundsätzlich auch für wiederkehrende Leistungen der Eingliederungshilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 - juris Rn. 7 - sowie Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 1.88 - juris Rn. 11 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1966 - V C 29.66 - BVerwGE 25, 307, 308 f. - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 19.01.1972 - V C 10.71 - BVerwGE 39, 261, 265 f. - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
    Dies gilt grundsätzlich auch für wiederkehrende Leistungen der Eingliederungshilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 - juris Rn. 7 - sowie Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 1.88 - juris Rn. 11 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - 3 L 231/05

    Eingliederungshilfe

  • VG München, 20.03.2013 - M 18 E 12.4704

    Eignung der Pflegeperson

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 4 PA 88/10

    Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlicher

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2021 - 10 ME 168/21

    Bildung; Eingliederungshilfe; Kontrolldichte; Web-Beschulung;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden, keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und ob die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urteile vom 9.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris Rn. 30, und vom 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 31 f.; Senatsbeschlüsse vom 17.2.2021 - 10 ME 13/21 -, vom 31.3.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 4, und vom 25.3.2020 - 10 LA 292/18 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Nur wenn feststeht, dass allein die begehrte Maßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist und damit das Ermessen des Jugendhilfeträgers reduziert ist, kann trotz dieses Beurteilungsspielraums eine Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung der beantragten Maßnahme ausgesprochen werden (Senatsbeschlüsse vom 17.2.2021 - 10 ME 13/21 - und vom 31.3.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.; zur Ausnahme im einstweiligen Rechtsschutz: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08 -, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 10 ME 26/21

    Letztentscheidungsrecht; Schulbegleitung; schulische Integrationshilfe

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden, keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und ob die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urteile vom 9.12.2014 - 5 C 32.13 -, juris Rn. 30, und vom 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 31 f.; Senatsbeschlüsse vom 31.3.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 4, und vom 25.3.2020 - 10 LA 292/18 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Denn nur wenn feststeht, dass allein die begehrte Maßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist und damit das Ermessen des Jugendhilfeträgers reduziert ist, kann trotz des Beurteilungsspielraums des Jugendhilfeträgers seine Verpflichtung zur Durchführung der beantragten Maßnahme ausgesprochen werden (Senatsbeschluss vom 31.3.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 15.10.2013 - 10 B 1254/13 -, juris Rn. 11, 22; vgl. auch allgemein zu Ermessenentscheidungen: BVerwG, Beschluss vom 16.8.1978 - 1 WB 112.78 -, juris Rn. 16).

  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vorliegend der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung hinsichtlich des streitgegenständlichen Zeitraumes maßgeblich (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 31.3.2020 - 10 PA 68/20 - juris Rn. 6), folglich der 17. Januar 2020.
  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963

    Teilweise Erstattung der Kosten einer traumapädagogischen Begleitung als Hilfe

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Leistungen der Jugendhilfe ist regelmäßig der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (OVG Lüneburg, B.v. 31.3.2020 - 10 PA 68/20 - juris Rn. 6).
  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953

    Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Leistungen der Jugendhilfe ist regelmäßig der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (OVG Lüneburg, B.v. 31.3.2020 - 10 PA 68/20 - juris Rn. 6).
  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Leistungen der Jugendhilfe ist regelmäßig der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (OVG Lüneburg, B.v. 31.3.2020 - 10 PA 68/20 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17

    Alkoholembryopathie; Einstufung; Fas; FAS; FASD; Sonderpädagogische

    Dem gerichtlich geltend gemachten Anspruch steht in Bezug auf seine zeitliche Ausdehnung über den Zeitpunkt der Antragsablehnung hinaus bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Pflegesohnes nicht die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Jugendhilferecht (bisher) etablierte, aus der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sozialhilferecht übertragene Auffassung entgegen, dass für die gerichtliche Überprüfung ablehnender Leistungsbescheide im Jugendhilferecht in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich sei (vgl. beispielhaft etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 6, m. w. N.).
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